Darf unser Konvoi im Ganzen eine Kreuzung passieren, auch wenn für die Nachfolgenden die Ampel rot ist?     NEIN        Denn: nicht jeder Konvoi ist ein

                                                             geschlossener Verkehrsverbund!


Dazu bedarf es eben bestimmter Voraussetzungen (§27 + § 29 StVO)

Für einen geschlossenen Verkehrsverbund muss ab drei Kraffahrzeugen eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung eingeholt werden!


Es ist die Möglichkeit gegeben, unseren Konvoi zu schützen, indem man andere Verkehrsteilnehmer mit sichernden Motorrad-Fahrern darauf aufmerksam macht, aber erst, sobald der andere Verkehr dies zulässt.


Die Teilnehmer am Konvoi bleiben aber trotzdem für sich selbst verantwortlich!

 

Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.


Die sichernden Fahrer/innen müssen gut absperren und sich nicht abdrängen lassen, wenn schon gesichert wird. Denn man kann davon ausgehen, dass viele andere Fahrzeugführer damit überfordert sind und meinen, bei grün haben sie auf einer Kreuzung unbedingt Vorfahrt.


Gerade in großen Gruppen ist der Bedarf da, Kreuzungen so zu sichern, dass die ganze Gruppe in einem Fluss darüber fahren kann.

Wichtig ist, dass die ganze Gruppe konzentriert und aufgeschlossen fährt.

 

Der Konvoiführer bestimmt, wie viel Leute die nächste Kreuzung sichern sollen (Securitas) und zeigt dies mit Handzeichen an

(Der Konvoi-Führer hält zwei oder mehr Finger in die Höhe und signalisiert den nachfolgenden Fahrern/innen, dass sie die Kreuzung sichern müssen).


Hier sind jetzt immer die vordersten Teilnehmer gefordert. Diese sichern die Kreuzung. (Eine Ausnahme machen die schwächeren Fahrer/innen).

 

Die Kreuzung muss vom ganzen Konvoi so schnell wie möglich überquert werden.

 

Nachdem das Schluss-Fahrzeug die Kreuzung überquert hat, fahren die Securitas, die die Straße gesichert haben vor das Schlussfahrzeug.